Beschreibung
Im Rahmen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs ist es üblich, dass Vermieter von ihren Mietern die Mietzahlungen nebst Umlagen über eine Einzugsermächtigung erhalten. Der Vermieter bucht dann mittels SEPA-Lastschriftmandat die monatlich fälligen Mietbeträge von dem Konto des Mieters ab.
Für den Fall, dass der Mieter dem Vermieter eine Einzugsermächtigung bzw. die Ermächtigung im SEPA-Lastschriftverfahren erteilt und der Einzug beispielsweise mangels Deckung des Kontos fehlschlägt, kann der Vermieter vom Mieter Schadensersatz zumindest in Höhe der entstandenen Bankrücklastgebühren verlangen. Für den Fall, dass der Einzug der fälligen Forderungen mehr als einmal fehlschlägt, ist der Vermieter nicht verpflichtet, weitere Mietforderungen einzuziehen.
GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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