Erläuterung der Neben­kosten­abrechnung

Erläuterung der Neben­kosten­abrechnung
24.06.2017

Eine Nebenkostenabrechnung muss durch den Vermieter nur dann näher erläutert werden, wenn das Zahlenwerk der Abrechnung nicht nachvollziehbar ist und daher zum Verständnis dieser Zahlen weitere Informationen erforderlich sind.

Landgericht Leipzig, Urteil vom 23.06.2017 – 1 S 312/16

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