WEG-Reform: Der neue § 26 Abs. 3 WEG – die Abberufung des Verwalters
In diesem Beitrag zur WEG-Reform soll es um den neuen § 26 Abs. 3 WEG gehen, der jederzeitigen Abberufung des Verwalters.
In diesem Beitrag zur WEG-Reform soll es um den neuen § 26 Abs. 3 WEG gehen, der jederzeitigen Abberufung des Verwalters.
Es wird befürchtet, dass sogenannte Polenböller gekauft oder selbst hergestellt werden und dann in Mietwohnungen gelagert werden. Hier stellt sich die Frage: Dürfen Mieter das?
Das LG Darmstadt sprach einem Bewerber Schmerzensgeld in Höhe von 1.000 € zu, weil dessen Daten öffentlich geworden sind.
In diesem dritten Beitrag geht es um die Duldung von Baumaßnahmen der Gemeinschaft.
Das erste Urteil eines deutschen Gerichts gegen ein DSGVO-Bußgeld liegt vor!
Die Vorschriften der Mietpreisbremse kommen nicht zu Anwendung, wenn eine umfassende Modernisierung der Wohnung durchgeführt wurde.
Wenn jetzt keine Versammlung stattfindet und keine Jahresabrechnung beschlossen wird, kann die Abrechnungsfrist bei den Betriebskostenabrechnungen verlängert werden?
In der Wohnungseigentümergemeinschaft gelten besondere Regelungen.
Viele Vermieter setzten auf persönliche Gespräche in der vertrauten Umgebung des Mieters, seiner Wohnung und bedenken dabei nicht das Widerrufsrecht.
Um Betriebskosten zu sparen, ist es üblich, dass größere Vermietern mit mehreren Objekten diese zu Wirtschaftseinheiten zusammenfassen.