Anonymisierte Daten

Nach dem Erwägungsgrund 26 zur DSGVO findet die Datenschutz-Grundverordnung keine Anwendung auf anonymisierte Daten. Bei anonymisierten Daten handelt es sich um solche Informationen, die sich entweder nicht auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, oder um personenbezogene Daten, die in einer Weise anonymisiert worden sind, dass die betroffene Person nicht oder nicht mehr identifiziert werden kann (Erwägungsgrund zur DSGVO 26 Satz 5).

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