Bruttowarmmiete

Bruttowarmmiete umfasst sämtliche Mietbestandteile, also die Nettokaltmiete sowie die auf die kalten und warmen Betriebskosten entfallenden Entgelte. Seit dem Inkrafttreten der Heizkostenverordnung muss zwingend über die warmen Nebenkosten abgerechnet werden. Eine Bruttowarmmiete ist daher heute unzulässig.

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