Haushaltsnahe Dienstleistungen

Mieter einer Wohnung können die Steuerermäßigung nach § 35 a EStG beanspruchen, wenn in den von ihnen zu zahlenden Nebenkosten Beträge enthalten sind, die für haushaltsnahe Dienstleistungen oder handwerkliche Tätigkeiten geschuldet werden soweit deren Anteil aus der Nebenkostenabrechnung hervorgeht oder vom Vermieter bescheinigt wird. Zu den steuerlich relevanten Dienstleistungen und Tätigkeiten zählen z.B. Reinigungs- und Gartenpflegearbeiten, Reparatur oder Streichen von Fenstern und Türen, Reparatur oder Wartung von Gegenständen im Haushalt.

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