Opt-In

Beim einfachen Opt-In Verfahren genügt das Anklicken eines Buttons, um sich im Onlinemarketing als Empfänger der angebotenen Leistung anzumelden. Beim Double-Opt-In Verfahren wird zunächst eine Bestätigungsmail an die E-Mail Adresse des Empfängers gesendet, der sich zuvor z.B. zum Erhalt eines Newsletters oder zur Erlangung der Mitgliedschaft in einem Verteiler per E-Mail (Opt-In) angemeldet hat. Erst über die Beantwortung dieser Bestätigungsmail wird der Empfänger dann nochmals als der tatsächliche Nutzer verifiziert. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass derjenige, der sich anmeldet auch tatsächlich Inhaber des E-Mail-Kontos ist. Auf diese Weise kann die missbräuchliche oder fehlerhafte Anmeldung in einem Mailverteiler vermieden werden.

Lexikonbeiträge erstellt von:

Logo von Groß Anwälte Ihre Experten für Immobilienrecht und Datenschutz - GROSS Rechtsanwalts­gesellschaft mbH

Services

Aktuelle Beiträge