Wohnungseigentumsgemeinschaft

Die Wohnungseigentumsgemeinschaft ist eine Zwangsgemeinschaft. Wird z.B. ein Wohnhaus in mehrere einzelne Eigentumswohnungen aufgeteilt und werden diese Eigentumswohnungen an verschiedene Personen verkauft, entsteht eine Wohnungseigentumsgemeinschaft. Die Rechte und Pflichten der einzelnen Wohnungseigentümer untereinander und im Verhältnis zur Wohnungseigentumsgemeinschaft werden durch die Teilungserklärung und das Gesetz bestimmt (im Wesentlichen: Gesetz über das Wohnungseigentum und Dauerwohnrecht - WoEigG, Bürgerliches Gesetzbuch - BGB). Mustervorlagen zum Thema Wohnungseigentumsgemeinschaft finden Sie hier.

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