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Wohnungseigentümergemeinschaft
Alles rund um die Themen Begründung, Gemeinschaft und Verwaltung im Wohnungseigentumsrecht.
1. Teilungserklärung
Wohnungseigentum ist eine Form des Eigentums an einem Teil der Immobilien.
2. Eigentum
Innerhalb einer WEG ist zwischen Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum zu unterscheiden.
3. Kauf
Mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung wird der Käufer Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft.
4. Erbbaurecht
Das Wohnungseigentumsgesetz regelt insbesondere das Wohnungserbbaurecht und das veräußerliche und vererbliche Dauerwohnrecht.
5. Verwaltung
Die Wohnungseigentumsverwaltung bezeichnet die Aufgabe des bestellten Verwalters, die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.
6. Konto
Für eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist es sehr wichtig, dass deren Gelder sicher angelegt werden. Vor der Kontoeröffnung gilt es einige Besonderheiten zu beachten.
7. Verwalter
Nach §26 WEG wird über die Bestellung und die Abwahl des Verwalters per Beschluss durch die Wohnungseigentümer mit Stimmenmehrheit entschieden.
8. Beschlüsse
Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums steht den Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zu.
9. Anfechtung
Die in einer Eigentümerversammlung verkündeten Beschlüsse können nach der Beschlussfassung durch Einreichung einer Klage angefochten werden.
10. Finanzierung
Es gibt Situationen innerhalb einer WEG, bei denen ein größerer Finanzbedarf besteht, hierfür kann die WEG einen Kredit aufnehmen.