LEWENTO - Immobilien / Wohnungs­­eigentümer­­gemeinschaft / Eigentuemerversammlung

Die WEG-Reform im Jahr 2020 ermöglicht nunmehr, dass Eigentümerversammlungen so gestaltet werden können, dass Eigentümer online an diesen teilnehmen können.

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Immobilien / Wohnungs­­eigentümer­­gemeinschaft / Eigentuemerversammlung

Ein häufiges Missverständnis ist es, dass die Eigentümerversammlung vollständig digital abgehalten werden kann. Auch nach der WEG-Reform ist immer eine Präsenzveranstaltung erforderlich, an der dann Eigentümer online teilnehmen. Allerdings kann die neue Gesetzeslage dazu führen, dass der WEG-Verwalter mit einer Vollmacht eines Eigentümers ausgestattet, in seinen Büroräumen (allein) die WEG-Versammlung durchführt und alle anderen Eigentümer online teilnehmen. Um eine Online-Teilnahme zu ermöglichen, muss die WEG einen entsprechenden Beschluss fassen. Dieser Beschluss kann sich z.B. auf alle zukünftigen Versammlungen, eine konkrete Versammlung oder auf einen konkreten Tagesordnungspunkt beziehen. In unseren Webinaren wird vermittelt, was Sie aktuell machen können, was Sie machen sollten und wie Sie Ihr Honorar kalkulieren. In dem Beschluss kann z.B. geregelt sein, dass die online teilnehmenden Eigentümer alle oder nur einzelne Ihrer Rechte wahrnehmen können (Rederecht, Antragsrecht, Abstimmung). Für den WEG-Verwalter und die Eigentümer stellen sich jetzt verschiedene Fragen: Wie muss ein solcher Beschluss konkret formuliert sein? Was muss in dem Beschluss geregelt sein? Welche Technik kann ich für die Durchführung der Versammlung nutzen? Was muss in Bezug auf den Datenschutz beachtet werden? Welche Muster / Vorlagen kann ich verwenden? Wer beantwortet mir solche Fragen? Kalkulation des Aufwands für den Verwalter als Basis für Vergütungsverhandlungen

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