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Kontoeröffnung und -führung
Für eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist es sehr wichtig, dass deren Gelder sicher angelegt werden. Vor der Kontoeröffnung gilt es einige Besonderheiten zu beachten.
Fachwissen
In der Regel wird das Konto für die Wohnungseigentümergemeinschaft vom bestellten WEG-Verwalter eröffnet. Dieser muss die Gelder der Gemeinschaft getrennt von seinem eigenen Vermögen halten. Es müssen einige Punkte vor der Eröffnung des Kontos geklärt werden: Über welchen Verfügungsrahmen kann der Verwalter verfügen, gibt es ein Tageslimit, welcher Miteigentümer überprüft die jeweiligen Kontobewegungen usw.
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