DSGVO - Sondereigentumsverwaltung - Vereinbarung über die gemeinsame Verarbeitung von Daten nach Art. 26 DSGVO

Beschreibung

Der Eigentümer einer Sondereigentumseinheit ist Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die personenbezogenen Daten, die anlässlich der Vermietung durch ihn verarbeiteten werden. Nach ganz herrschender Auffassung ist der Verwalter einer Sondereigentumseinheit ebenfalls Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Um zu regeln, welche datenschutzrechtliche Verpflichtungen nach der DSGVO von welchem der beiden Verantwortlichen erfüllt werden, kann zwischen beiden Verantwortlichen eine Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO geschlossen werden.

Anbieter: GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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