Mieterhöhung nach Modernisierung

Beschreibung

Nach Abschluss einer Modernisierung kann der Vermieter 8% der Modernisierungskosten auf die jährliche Miete der Mieter umlegen. Ausnahmen hiervon können beispielsweise bestehen, wenn mit dem Mieter etwas anderes vereinbart war, mit dem Mieter eine Indexmietvereinbarung oder eine Staffelmietvereinbarung getroffen wurde oder besondere Härtegründe beim Mieter vorliegen.

Die Ausnahmegründe können vielfältig sein – bevor Sie als Vermieter auf eine Mieterhöhung für die Zukunft verzichten, lohnt es sich, einen spezialisierten Rechtsanwalt zu fragen. Diese Mieterhöhung bedarf zwar nicht der Zustimmung des Mieters, sollte aber dennoch übersichtlich und nachvollziehbar gestaltet sein, um mögliche Unstimmigkeiten mit dem Mieter zu vermeiden.

Dieses Muster bietet Ihnen eine Formulierungshilfe und Hinweise, um eine gesetzeskonforme und nachvollziehbare Mieterhöhung für den Mieter zu gestalten.
GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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