Widerrufsbelehrung Modernisierungs­vereinbarungen

Beschreibung

Kündigt der Vermieter eine Modernisierung an und einigt sich dann hinterher mit dem Mieter über die Maßnahmen, liegt darin eine Modernisierungsvereinbarung. Diese kann unter Umständen dem Widerrufsrecht nach der Verbrauchrechterichtlinie unterliegen, wenn ein Haustürgeschäft oder ein Fernabsatzgeschäft vorliegt.

Daher empfehlen wir, die Vereinbarung, wenn Sie nicht im Büro des Verwalters oder Vermieters unterschrieben wird, mit dieser Widerrufsbelehrung zu versehen. Wird nicht belehrt, kann der Mieter binnen einem Jahr und zwei Wochen diese Vereinbarung widerrufen, wird belehrt, hat er nur zwei Wochen Zeit für den Widerruf.
GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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