WEG-Reform
Zum 01.12.2020 ist die WEG-Reform in Kraft getreten und es gibt einige Veränderungen für WEG-Verwalter und Wohnungseigentümer.
Fachwissen
Der Bundestag hat das “Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz” (WEMoG) am 17. September 2020 in 2. und 3. Lesung verabschiedet. Auch der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 9. Oktober dem WEMoG zugestimmt. Das WEMoG wurde am 22.10.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Änderungen sind somit am 01.12.2020 in Kraft getreten.
Eine kleine Übersicht über die Änderungen:
- Wohnungseigentümergemeinschaft entsteht mit Anlegung der Grundbücher
- Wohnungseigentümergemeinschaft als Trägerin der Verwaltung
- Änderung und Erweiterung der Pflichten und Aufgaben des Verwalters
- Anspruch der Wohnungseigentümer auf einen zertifizierten Verwalter
- Eigentümerversammlung ist unabhängig von der Anzahl der MEA beschlussfähig
- Online Teilnahme an der Eigentümerversammlung möglich
- Erweiterung der Möglichkeiten im Umlaufbeschluss
- Sanierung und Modernisierung sowie die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen sollen vereinfacht werden
- Sondereigentum kann an Stellplätzen begründet werden
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