Gesamtkosten

Gesamtkosten sind die Kosten, die dem Vermieter für eine Betriebskostenposition insgesamt entstanden sind. Sie stellen die Grundlage für die anschließende Kostenverteilung auf die Mieter dar. Nach der Rechtsprechung des BGH können als Gesamtkosten auch nur die um die nicht umlegbaren Kosten bereinigten Kosten als Gesamtkosten in die Betriebskostenabrechnung eingestellt werden.

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