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Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft
Die Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft bezeichnet die Aufgabe des bestellten Verwalters, also die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.
Fachwissen
Die Wohnungseigentümerversammlung bestellt einen Verwalter durch Mehrheitsbeschluss. Das kann entweder ein Miteigentümer oder auch ein Dritter sein. Dieser Verwalter hat unter anderem folgende Aufgaben: Er erstellt die nötigen Wirtschaftsplände, die Jahresabrechnungen, leitet die Eigentümerversammlung und führt die Beschlusssammlung.
Die derzeit noch geplanten Änderungen zur Verwalterstellung in der WEG-Reform 2020 haben auch direkte Auswirkungen auf verschiedene Dokumente wie zum Beispiel einen Verwaltervertrag. Nach Abschluss der Beratungen in Bundestag und Bundesrat werden wir einen solchen auch in unserem Online Shop anbieten.
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