Mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung wird der Käufer Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft und ist damit den Rechtsverhältnissen und Regelungen innerhalb der Eigentümergemeinschaft unterworfen.
Die Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft bezeichnet die Aufgabe des bestellten Verwalters, also die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.
Für eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist es sehr wichtig, dass deren Gelder sicher angelegt werden. Vor der Kontoeröffnung gilt es einige Besonderheiten zu beachten.
Die WEG-Reform im Jahr 2020 ermöglicht nunmehr, dass Eigentümerversammlungen so gestaltet werden können, dass Eigentümer online an diesen teilnehmen können.
Die in einer Eigentümerversammlung verkündeten Beschlüsse können innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung durch Einreichung einer Klage beim zuständigen Amtsgericht angefochten werden.
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Immobilienrechts und Datenschutzes. Speziell für Immobilien-Verwalter.