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LEWENTO / Rechtsgebiete / Immobilien / Wohnungseigentümergemeinschaft
Alles rund um die Themen Begründung, Gemeinschaft und Verwaltung im Wohnungseigentumsrecht.
Wohnungseigentum ist eine Form des Eigentums an einem Teil der Immobilien.
Innerhalb einer WEG ist zwischen Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum (Wohnungseigentum und Teileigentum) zu unterscheiden.
Mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung wird der Käufer Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft und ist damit den Rechtsverhältnissen und Regelungen innerhalb der Eigentümergemeinschaft unterworfen.
Die Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft bezeichnet die Aufgabe des bestellten Verwalters, also die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.
Für eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist es sehr wichtig, dass deren Gelder sicher angelegt werden. Vor der Kontoeröffnung gilt es einige Besonderheiten zu beachten.
Nach §26 WEG wird über die Bestellung und die Abwahl des Verwalters per Beschluss durch die Wohnungseigentümer mit Stimmenmehrheit entschieden.
Die WEG-Reform im Jahr 2020 ermöglicht nunmehr, dass Eigentümerversammlungen so gestaltet werden können, dass Eigentümer online an diesen teilnehmen können.
Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums steht den Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zu.
Die in einer Eigentümerversammlung verkündeten Beschlüsse können innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung durch Einreichung einer Klage beim zuständigen Amtsgericht angefochten werden.
Es gibt Situationen innerhalb einer WEG, bei denen ein größerer Finanzbedarf besteht.
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