WEG-Verwaltervertrag

Beschreibung

Das “Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz” (WEMoG) ist am 01.12.2020 in Kraft getreten. Oft wird davon gesprochen, dass es sich um eine Reform des Wohnungseigentumsrechts handelt. Diese Bezeichnung trifft die tatsächliche Lage nicht annähernd. Im Grunde handelt es sich um ein völlig neues Wohnungseigentumsrecht. Viele Neuregelungen sind so getroffen worden, dass Sie mit den bisher bestehenden Regelungen fast nichts mehr gemein haben. Insbesondere die Rolle des WEG-Verwalters hat sich stark verändert. Ihn treffen mehr Pflichten, es gibt auf der anderen Seite aber auch mehr Handlungsspielraum.
Die „digitale Eigentümerversammlung“ ist jetzt möglich. All diese Neuregelungen führen dazu, dass WEG-Verwalterverträge neu gefasst werden sollten.

Dieser WEG-Verwaltervertrag berücksichtigt die neuen gesetzlichen Regelungen und insbesondere auch die Möglichkeiten der Verwaltervergütung.
GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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