Um Ihnen den bestmöglichen Service zu gewährleisten, verwendet lewento.de Cookies. Sie können Ihre Präferenzen unten auswählen und mit dem Klick auf "Einstellungen speichern" diese festlegen.
Hinweis: Zur Verwendung der Online-Shop Funktionalitäten, wie zum Beispiel Bestellabschlüsse, müssen Sie Cookies aus der Kategorie Online-Payment aktivieren.
Verwendung der Cookies zum Bezahlen.
Diese Cookies werden zu Analysezwecken verwendet.
LEWENTO / Mediathek / Beiträge
Kompakt & aktuell - die wichtigsten Updates für Immobilienverwalter.
Hier finden Sie Beiträge zu relevanten Themen im Bereich des Immobilienrechts und Datenschutzes. Speziell für Verwalter, Vermieter und Eigentümer.
Über diese Funktion können Sie nach bestimmten Begriffen suchen, z.B. “Garage”, “Checkliste”, oder “Vertrag”.
Der Gesetzgeber hatte den Weg für den sogenannten Mieterstrom frei gemacht.
Ein neues Urteil des EuGH schafft Klarheit?
Sparen Sie als VDIV-Mitglied
Warum die Vogel-Strauß-Taktik im Datenschutz nicht zu empfehlen ist
Wie organisiere ich den Datenschutz im eigenen Unternehmen?
Verlängerung der Mietpreisbremse
Angetreten, um die digitale Transformation der Immobilienverwaltung nachhaltig zu schaffen.
Wichtige Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofes
Die Datenschutzbehörden helfen bei der Orientierung
Häufig gestellte Fragen zum unserem Mietvertragsmuster
Wie Sie beim Immobilienrecht immer einen Schritt voraus sind! JETZT ENTDECKEN!
Das führende Unternehmen für Graffitientfernung und Graffitischutz in Berlin und Brandenburg
Kurze Übersicht zu den aktuellen Urteilen rund um das Thema Untervermietung
Seit dem Jahr 2007 findet jährlich am 28. Januar der Europäische Datenschutztag statt.
Muss ich wirklich noch meine Verträge aufbewahren?
The Same Procedure As Last Year
Was im Gebäudeenergiegesetz (GEG) wirklich geregelt ist
Um sich zertifizierter Verwalter IHK nennen zu können, muss ein Immobilienverwalter eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer ablegen.
Fortbildungsbescheinigung nach § 34c GewO und der Makler- und Bauträgerverordnung.
Wenn der Kacke-Emoji zum Kündigungsgrund wird