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Anstrich der Wohnung bei Rückgabe

Die Wohnung wurde bei Einzug an die Mieter renoviert übergeben, Wände und Decken waren weiß gestrichen, jetzt ziehen die Mieter nach 2 Jahren aus und haben die Wände mit grüner Farbe gestrichen.

Frage: Müssen die Mieter die Wohnung wieder in weißem Zustand zurückgeben?

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Die Mieter müssen die Wohnung mit Wänden in einer neutralen hellen deckenden Farbe (nicht unbedingt weiß) zurückgeben.

Hier sind zwei Fälle zu unterscheiden: Wenn Sie im Mietvertrag wirksam eine Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf die Mieter vereinbart haben, sind die Schönheitsreparaturen fällig und die Mieter müssen streichen. Wenn Sie keine wirksame Schönheitsreparaturklausel vereinbart haben, haften die Mieter auf Schadensersatz, weil sie die Rückgabe nicht ordnungsgemäß erfüllt haben, denn Sie als Vermieter mussten nach 2 Jahren noch nicht damit rechnen, dass Sie wieder streichen müssen.