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Das ausführliche Video zum Beitrag: Kein Provisionsanspruch für Hausverwaltungen

Das ausführliche Video zum Beitrag: Kein Provisionsanspruch für Hausverwaltungen

BGH-Urteil vom 21.05.2026 – Handlungsempfehlungen für betroffene Verwalter

07.07.2026
Das ausführliche Video der GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Der BGH hat mit Urteil vom 21. Mai 2026 klargestellt: Hausverwaltungen dürfen für die Vermittlung von Wohnungen aus dem eigenen Verwaltungsbestand keine Maklerprovision verlangen – weder vom Mieter noch vom Vermieter. Was das rechtlich bedeutet, haben wir bereits in unserem Urteil der Woche und in unserem ausführlichen Beitrag inkl. im VerwalterTalk zusammengefasst.

Die entscheidende Frage für Verwaltungsunternehmen ist jetzt aber eine andere: Was müssen Sie konkret tun?


In diesem 36-minütigen Video gibt Rechtsanwalt Steffen Groß von der GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH klare Antworten – mit Blick auf Ihren Verwalteralltag.

Das erwartet Sie im Video

  • Sachverhalt und Instanzenweg des BGH-Urteils vom 21.05.2026
  • Welche Verwaltertypen betroffen sind – und welche nicht
  • Rückforderungsrisiken bereits erhaltener Provisionen und welche Verjährungsfristen zu beachten sind
  • Welche alternativen Vergütungsmodelle für Vermietungsleistungen zulässig sind
  • Sofortmaßnahmen und konkrete Handlungsempfehlungen für betroffene Verwalter

Für wen ist dieses Video?

Für alle Hausverwaltungen, die bislang Neuvermietungsprovisionen vereinbart haben oder künftig rechtssicher aufgestellt sein wollen.
Weitere Informationen, passende Fortbildungsangebote und praxistaugliche Hilfestellungen für Hausverwaltungen finden Sie auf www.LEWENTO.de. Halten Sie sich und Ihr Team auf dem aktuellen Stand und treffen Sie sichere Entscheidungen im Arbeitsalltag.

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