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Wohnungserbbaurecht und Dauerwohnrecht
Das Wohnungseigentumsgesetz regelt insbesondere das Wohnungserbbaurecht und das veräußerliche und vererbliche Dauerwohnrecht.
Fachwissen
Gebäude auf Erbbaurechtsgrundstücken können in Wohnungseigentum aufgeteilt sein. Die einzelnen Eigentumswohnungen auf diesen Erbbaurechtsgrundstücken bezeichnet man als Wohnungserbbaurechte.
Das Dauerwohnrecht ist eine besondere Form des Wohnrechts und ist laut §31 ff. WEG ein vererbliches und veräusserliches Recht auf Bewohnung einer Wohnung.
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