LEWENTO - Immobilien / Wohnungs­­eigentümer­­gemeinschaft / Kauf

Mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung wird der Käufer Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft und ist damit den Rechtsverhältnissen und Regelungen innerhalb der Eigentümergemeinschaft unterworfen.

Produkte zum Thema

Fachwissen

Immobilien / Wohnungs­­eigentümer­­gemeinschaft / Kauf

Mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung wird der Käufer Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft und ist damit den Rechtsverhältnissen und Regelungen innerhalb der Eigentümergemeinschaft unterworfen. Aus der Sicht des Erwerbers ist es deswegen nicht nur wichtig zu wissen, welche Ausstattung, Beschaffenheit und Lage die Immobilie hat, die er erwirbt, sondern auch, welche Rechte und Pflichten sich aus seiner künftigen Miteigentümerstellung ergeben. In wirtschaftlicher Hinsicht ist zum Beispiel relevant, welche monatlichen Zahlungen auf den Neueigentümer zukommen. Aufschluss hierüber gibt der Wirtschaftsplan, aus dem die Höhe des monatlich zu zahlenden Hausgeldes hervorgeht. Aus der Jahresabrechnung lässt sich entnehmen, ob die monatlichen Zahlungen ausreichend sind, um die tatsächlichen Kosten zu decken und in welcher Höhe eine Instandhaltungsrücklage angespart wurde. Geprüft werden sollte auch, ob die WEG Schulden hat oder einzelne Miteigentümer Schulden bei der WEG haben. Für diese haftet der Neueigentümer für den Fall das die Rückstände anderweitig nicht beizutreiben sind ggf. anteilig. Um die Rechtsverhältnisse einschätzen zu können muss weiter Einsicht genommen werden in die Teilungserklärung, in welcher unter anderem niedergelegt ist, mit welchem Anteil das zu erwerbende Sondereigentum am Grundstück beteiligt ist und welche Nutzungsrechte bestehen, zum Beispiel (teil-) gewerbliche Nutzungsmöglichkeit oder Sondernutzungsrechte. Weiter relevant ist die Gemeinschaftsordnung, in der das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander geregelt ist. Außer in der Teilungserklärung sind auch in der Beschlusssammlung der WEG Regelungen der Eigentümergemeinschaft enthalten, die auch für neu in die Gemeinschaft eintretende Eigentümer verbindlich sind. Aus der Beschlusssammlung kann ggf. auch entnommen werden ob mit Sonderumlagen für noch nicht durchgeführte Instandsetzungsarbeiten oder Modernisierungen zu rechnen ist. Beim Erwerb einer vermieteten Wohnung ist zusätzlich der Mietvertrag zu prüfen, in welchen der Erwerber per Gesetz eintritt.

Passende Muster und Vorlagen

Passende Webinare

Passende Videos

Mediathek

Experten Chat