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Kompakt & aktuell - die wichtigsten Updates für Immobilienverwalter.
Hier finden Sie Beiträge zu relevanten Themen im Bereich des Immobilienrechts und Datenschutzes. Speziell für Verwalter, Vermieter und Eigentümer.
Über diese Funktion können Sie nach bestimmten Begriffen suchen, z.B. “Garage”, “Checkliste”, oder “Vertrag”.
Der Zensus wurde auf den 15. Mai 2022 verschoben. Als Folge der Pandemie konnten die Vorbereitungen für den Zensus nicht durchgeführt werden.
Wenn jetzt keine Versammlung stattfindet und keine Jahresabrechnung beschlossen wird, kann die Abrechnungsfrist bei den Betriebskostenabrechnungen verlängert werden?
Modernisierungskosten können auf die Mieter umgelegt werden. Davon gehen die Vermieter aus und so steht es im Gesetz. Derzeit können hier 8% der Kosten auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden.
Der Zensus 2022 ist eine geplante Volkszählung, die in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union durchgeführt werden soll.
Verstöße gegen Löschpflichten sind auch immer wieder Gegenstand von Bußgeldern.
In der Regel renovieren Vermieter vor der Vermietung die Wohnung, damit die Wohnung bei den Mietinteressenten einen besseren Eindruck macht und die Vermietung erleichtert wird.
In diesem Artikel möchten wir Ihnen einen Überblick zur Verkehrsicherungspflicht bei Grundstückseigentümern und Vermietern geben.
In diesem Beitrag geht es um die Miethöhe und die Mieterhöhung im Wohnraummietverhältnis.
Bei der Erstellung unserer Muster taucht immer wieder die Frage auf: Soll der Energieausweis dem Mieter nur vorgelegt oder dem Mietvertrag beigefügt werden?
In diesem Beitrag geht es um Mietzusammensetzung und die Betriebskostenvereinbarung im Wohnraummietverhältnis.
Worauf sollten Vermieter bei Abschluss eines Mietvertrags unbedingt achten? Was sind die größten Fallstricke?
Nach den Vorgaben der DSGVO besteht grundsätzlich die Verpflichtung jedes Verantwortlichen für die Datenverarbeitung alle personenbezogenen Daten zu löschen, wenn sie nicht mehr gebraucht werden.
Zum 01.12.2020 ist die WEG-Reform in Kraft getreten und es gibt einige Veränderungen für WEG-Verwalter und Wohnungseigentümer.
Bei Mietvertragsabschluss stellt sich für Vermieter und Mieter die Frage nach der Mietkaution, insbesondere nach der Art der Kaution.
In Eigentümerversammlungen wird meist offen und mit Handzeichen über Beschlussvorlagen abgestimmt. Dies ist aber nicht zwingend vorgeschrieben.
Nach § 2 Ziffer 14 BetrKV sind die Kosten für den Hauswart umlagefähige Betriebskosten.
Der Datenschutz scheint für viele Immobilienverwalter immer noch ein heißes Eisen zu sein, dass man ungern und dann nur mit Handschuhen anfasst.
Müssen es wirklich immer drei Angebote sein? Diese Frage stellen sich viele WEG-Verwalter. Immer wieder werden Beschlüsse aufgehoben, weil keine drei Vergleichsangebote vorlagen.
Darf ein Vermieter einen Schlüssel zur Wohnung „für Notfälle“ behalten bzw. darf der Mieter wirklich alle Schlüssel verlangen? Die Antwort ist kurz:
Die wirtschaftlichen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie sind umfangreich.