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LEWENTO / Mediathek / Beiträge
Hier finden Sie Beiträge zu relevanten Themen im Bereich des Immobilienrechts und Datenschutzes. Speziell für Verwalter, Vermieter und Eigentümer.
Über diese Funktion können Sie nach bestimmten Begriffen suchen, z.B. “Garage”, “Checkliste”, oder “Vertrag”.
Ungezieferbefall ist ohne Zweifel ein Mangel der Mietsache und nach § 536 BGB ist die Miete gemindert, wenn ein Mangel der Mietsache vorliegt.
Das neue Wohnungseigentumsgesetz gilt bereits seit dem 01.12.2020. Eine neue Vorschrift ist § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG.
Die Reform des Telekommunikationsgesetzes ist beschlossen und die TKG-Novelle tritt am 1. Dezember 2021 in Kraft.
Nicht erst seit der Einführung der Datenschutzgrundverordnung beschäftigen Auskunftsansprüche die Gerichte.
Wenn sich ein Vermieter entscheidet, Modernisierungen durchzuführen, bleibt es häufig nicht bei einer Maßnahme.
Manchmal sind Instandsetzungsmaßnahmen so umfangreich, dass die Mieter ausziehen müssen.
Eines der Kernrechte eines Wohnungseigentümers ist, dass er Beschlüsse der Gemeinschaft auf deren Wirksamkeit gerichtlich überprüfen lassen kann.
In der Fachliteratur entspricht es einhelliger Auffassung, dass der Verwalter einer Immobilie als Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Ziff. 7 DSGVO anzusehen ist.
Zu den Einwendungen, die Mieter am häufigsten erheben, gehört der Satz „das habe ich nicht bekommen“.
Das WEMoG ist zum 1. Dezember 2020 in Kraft getreten und bringt umfangreiche Änderungen auch in prozessualer Hinsicht mit sich.
Welche Rollen gibt es in der DSGVO und welche Rollen haben die Beteiligten in der Immobilienwirtschaft?
In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt kann es die so genannte Mietpreisbremse geben.
Die Frage nach den Kosten der Verwaltung birgt in Wohnungseigentümergemeinschaften viel Streitpotential.
Der Datenschutz scheint für viele Immobilieneigentümer- und Immobilienverwalter immer noch ein heißes Eisen zu sein.
Die Einsparung des Ausstoßes von Kohlendioxid ist ein wichtiges Thema in der europäischen und deutschen politischen Landschaft.
Oftmals hören wir den Satz: „In WEGs gibt es keinen Datenschutz.“.
Bereits öfter diskutiert haben wir die Frage, ob das Sterben in der Wohnung einen Vertragsverstoß darstellt.
Zu diesem Themenkomplex gibt es nun eine neue Entscheidung.