Die Mietpreisbremse bleibt!

Die Mietpreisbremse bleibt!

Was steht noch im Koalitionsvertrag?

10.04.2025
Bei uns im Büro liefen vor der Wahl die Wetten: Bleibt die Mietpreisbremse oder empfehlen wir unseren Mandanten Staffelmieten? Nun wissen wir es: „Die Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten wird für vier Jahre verlängert.“ Was steht noch im Koalitionsvertrag?

Mietpreisbremse


Sie bleibt – und wird verschärft. Der Verstoß gegen die Mietpreisbremse soll bußgeldbewährt werden. Dazu sollen Mietrecht und Wirtschaftsstrafrecht harmonisiert werden.

Miethöhe


In angespannten Wohnungsmärkten soll die Indexmiete reguliert werden. Dasselbe gilt für möblierte- und Kurzzeitvermietungen. Die Vorschriften für Mieterhöhungen nach Modernisierungen werden geändert (?), um Anreize für Investitionen zu schaffen. Das „Vermieter-Mieter-Dilemma“ soll aufgelöst werden.  – Dies klingt für mich nach einer Quadratur des Kreises. Bei den Mietrechtstagen in Berchtesgaden sorgte dies bereits für hochgezogene Augenbrauen. 

„Die Nebenkosten für Mieterinnen und Mieter sollen transparenter und einfacher nachvollziehbar sein.“ - Das ist ein hehres Ziel. Die Abrechnungen über die Betriebskosten (so heißt es richtig) und hier speziell über die Heizkosten sind tatsächlich kaum noch nachvollziehbar.

Schonfristzahlung


Die Schonfristzahlung soll einmalig auch die ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs heilen können. – Hier stellt sich sofort die Frage, ob und wenn nein, warum nicht, dasselbe gelten soll, wie für die Heilung der fristlosen Kündigung. Diese kann nur einmal in zwei Jahren geheilt werden. Es ist also ein Zweijahreszeitraum zu betrachten und  nicht etwas Einmaliges im Mietverhältnis. Eine Harmonisierung wäre hier wünschenswert. 

Steuern


Davon verstehe ich nichts, aber es klingt phantastisch: „Wer günstig vermietet, wird steuerlich belohnt.“ 
Es soll eine nationale Mietenberichtserstattung eingeführt werden. 

Wohnungsbauturbo


Um es kurz zu sagen, das Bauen soll vereinfacht werden. Außerdem soll das Bauen gefördert werden, so dass Mieten unter 15 € erreicht werden können.

Gebäudeenergiegesetz


„Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen. Das neue GEG machen wir technologieoffener, flexibler und einfacher.“

Was noch?


Das Vorkaufsrecht der Kommunen wird gestärkt. Es soll eine „Starthilfe Wohneigentum“ geben. Es werden Förderprogramme für Neubau und Modernisierung aufgelegt und vereinfacht. 

Es soll eine „WG-Garantie“ geben. Der Begriff ist mir schleierhaft, aber im Ergebnis soll es darum geben, dass Studenten und Auszubildende bezahlbaren Wohnraum erhalten können. „Der Verbraucherschutz zur Durchsetzung von Mieterrechten für junge Menschen wird gestärkt.“ (?)

Fazit


Politisch will ich das nicht bewerten. Ich frage mich aber, ob die Änderung der Miethöheregelungen, der Modernisierungsregelungen, Einführung neuer Mieterrechte für junge Menschen tatsächlich zu einer Bürokratieentlastung führen kann. 

Wir werden jeweils zu den neuen Gesetzesvorhaben berichten.


Autorin: Katharina Gündel, GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, www.gross.team 

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