Bereitstellungsentgelt Glasfaser

Was ist mit Bereitstellungsentgelt in Bezug auf Glasfaser gemeint?

Vereinfacht: der Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes hat in einem Haus Glasfaser verlegt und kann dafür vom Eigentümer ein Bereitstellungsentgelt verlangen (§ 1 Telekommunikationsgesetz - TKG). 

In diesem Zusammenhang stellen sich verschiedene Fragen: ​ 

- Reicht es aus, dass im Haus Glasfaser installiert ist? 
- Gibt es weiter Voraussetzungen für ein Bereitstellungsentgelt? ​
- Muss auch in der Straße Glasfaser anliegen? ​
- Wie hoch ist das Bereitstellungsentgelt? ​
- Wie lange muss der Eigentümer das Bereitstellungsentgelt zahlen? ​
- Kann der Hauseigentümer das Bereitstellungsentgelt auf seine Mieter umlegen? 
- ​Kann der Hauseigentümer auch selbst Glasfaser verlegen?  ​
- Was kann er dann vom Mieter verlangen?

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