Bereitstellungsentgelt Glasfaser
Was ist mit Bereitstellungsentgelt in Bezug auf Glasfaser gemeint?
Vereinfacht: der Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes hat in einem Haus Glasfaser verlegt und kann dafür vom Eigentümer ein Bereitstellungsentgelt verlangen (§ 1 Telekommunikationsgesetz - TKG).
In diesem Zusammenhang stellen sich verschiedene Fragen:
- Reicht es aus, dass im Haus Glasfaser installiert ist?
- Gibt es weiter Voraussetzungen für ein Bereitstellungsentgelt?
- Muss auch in der Straße Glasfaser anliegen?
- Wie hoch ist das Bereitstellungsentgelt?
- Wie lange muss der Eigentümer das Bereitstellungsentgelt zahlen?
- Kann der Hauseigentümer das Bereitstellungsentgelt auf seine Mieter umlegen?
- Kann der Hauseigentümer auch selbst Glasfaser verlegen?
- Was kann er dann vom Mieter verlangen?
Lexikonbeiträge erstellt von:
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