Kappungsgrenze

Die Kappungsgrenze stellt eine Begrenzung innerhalb des Mieterhöhungsverfahrens dar, wonach Mieterhöhungen innerhalb von 3 Jahren 20 % der vor der Mieterhöhung bestehenden Miete nicht überschreiten dürfen (in Bundesländern, in denen die sog. Kappungsgrenzenverordnung gilt, liegt die Grenze bei 15%).

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