Recht auf Berichtigung
Nach Art. 16 DSGVO hat der Betroffene das Recht von dem Verantwortlichen die Berichtigung unrichtiger ihn betreffender Daten und/oder die Vervollständigung unvollständiger Daten zu verlangen.
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Nach Art. 16 DSGVO hat der Betroffene das Recht von dem Verantwortlichen die Berichtigung unrichtiger ihn betreffender Daten und/oder die Vervollständigung unvollständiger Daten zu verlangen.