Vergleich
Ein Vergleich ist ein Vertrag, der einen streitigen Sachverhalt zwischen zwei Parteien regelt und begründet eigene Ansprüche der Parteien gegeneinander. Die Regelungen können sowohl abgeschlossene als auch zukünftige Sachverhalte betreffen. Wird ein Vergleich in einem laufenden Gerichtsverfahren abgeschlossen, stellt er gleichzeitig die Beendigung des Prozesses dar. Vergleiche können aber auch außergerichtlich abgeschlossen werden.
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