Zertifizierter Verwalter
Der zertifizierte Verwalter nach § 26a WEG
Nach einer Übergangsfrist haben nun ab dem 1. Dezember 2023 Wohnungseigentümer nach § 26a Wohnungseigentumsgesetz (WEG) grundsätzlich Anspruch darauf, dass ein durch eine IHK zertifizierter Verwalter bestellt wird.
Wohnungseigentumsverwalter, die sich zertifizieren lassen wollen, weisen ihre Kenntnisse in einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung nach. Der schriftliche Teil dauert 90 Minuten und besteht aus 50 Fragen, die im multiple oder single choice beantwortet werden müssen. Der mündliche Teil dauert 15 Minuten. Die Teilnahme an der mündlichen Prüfung setzt das Bestehen des schriftlichen Teils voraus. Dazu müssen 50% der Punkte erreicht werden und zwar in jedem der vier Teilbereiche der Prüfung.
Diese sind:
• Grundlagen der Immobilienwirtschaft
• Rechtliche Grundlagen
• Kaufmännische Grundlagen
• Technische Grundlagen
Wie können Sie sich vorbereiten?
Sie können sich im Selbststudium vorbereiten und Ihre Kenntnisse gezielt zur Vorbereitung auf die Prüfung vertiefen.
In unseren Videos und Webinaren vermitteln wir Ihnen die notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse, wie es das Wohnungseigentumsgesetz und die Zertifizierter-Verwalter-Prüfungsverordnung fordern.
Wer benötigt die Zertifizierung? Weitere Details finden Sie hier: Schon zertifiziert? Der zertifizierte Verwalter nach § 26a WEG.
Um Sie gut auf Ihre IHK-Prüfung zur Verwalterzertifizierung vorzubereiten, bieten wir Ihnen ein kompaktes Praxisbuch in unserem Onlineshop an und natürlich unsere Videos und Webinare, schauen Sie hier Verwalterzertifizierung – Vorbereitung per Video – geht das?.
Lexikonbeiträge erstellt von:
Ihre Experten für Immobilienrecht und Datenschutz - GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH