Unerlaubte Überlassung der Wohnung kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen

Unerlaubte Überlassung der Wohnung kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen
15.09.2018

Im Haushalt des Mieters lebende nahe Familienangehörige, insbesondere die Kinder des Mieters – auch wenn sie erwachsen sind -, sind nach dem Inhalt des Mietvertrages bestimmungsgemäß in den Gebrauch der Wohnung einbezogen. Das gilt jedoch nur, solange der Mieter die Wohnung noch selbst in eigener Person zusammen mit den aufgenommenen Familienangehörigen bewohnt. Gibt der Mieter seinen Wohnsitz in der Wohnung endgültig auf, ohne den Willen zu haben, diese jemals wieder dauerhaft zu nutzen, stellt die ohne Erlaubnis des Vermieters erfolgte Überlassung der Wohnung an die Familienangehörigen eine nicht unerhebliche und schuldhafte Pflichtverletzung des Mieters dar, die zu einer fristlosen Kündigung berechtigt. Der Umstand, dass der Mieter gegebenenfalls gegen den Vermieter einen Anspruch auf Zustimmung zur Überlassung der Wohnung an die Familienangehörigen hat, ändert daran nichts. Der Mieter braucht die Erlaubnis des Vermieters.

Landgericht Berlin, Urteil vom 18.04.2018 – 65 S 16/18

Autor: GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bildnachweis: Pexels


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