Zahlung der Miete durch das JobCenter

Zahlung der Miete durch das JobCenter
08.01.2018

Übernimmt das JobCenter die Zahlung der Miete direkt an den Vermieter, ist es üblich, dass das Jobcenter erstens die Zahlung am Ende eines jeden Monats veranlasst und zweitens die Zahlung ohne konkrete Tilgungsbestimmung (Verwendungszweck) vornimmt.
Für den Vermieter ist bei der Verrechnung einer solchen Zahlung jedoch Vorsicht geboten. Denn der Verrechnung auf offene, ältere Forderungen hat das Landgericht Berlin nun einen Riegel vorgeschoben.
Danach erfolgen Zahlungen durch die Sozialbehörden stets aus einem einzigen Grund, nämlich zur Sicherung der Unterkunft des Anspruchsberechtigten (der Mieter), um dadurch gegenwärtigen und künftigen Wohnbedarf zu decken.
Daher sind die am Ende eines jeden Monats erfolgten Zahlungen immer auf die neu im Folgemonat fällig werdenden Mieten zu verrechnen.

Landgericht Berlin, Beschluss vom 08.01.2018 – 66 S 240/17

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