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Verwalter Talk: WEG-Recht Rücklagenentnahmen dürfen nicht doppelt berechnet werden

Beschreibung

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft hat unterschiedliche Wege, um sich zu finanzieren. Eine Möglichkeit ist die Bildung von Rücklagen. Wird eine Maßnahme über diese Rücklagen finanziert, muss der WEG-Verwalter bei der Abrechnung bestimmte Punkte beachten. In diesem Verwalter Talk erklärt Rechtsanwalt Michael Schmidt, worauf Sie als WEG-Verwalter achten müssen.

Schwerpunkte: 
- Finanzierung von Maßnahmen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft
Buchung einer Rücklage 

Zuordnung zur Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV): 
3. Kaufmännische Grundlagen
3.1.2 Externes und internes Rechnungswesen
3.2.1 Sonderumlagen/Instandhaltungsrücklage
3.2.2 Erstellung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans
4.4 Pflichten des WEG-Verwalters

Zuordnung zum Rahmenlehrplan DIHK Zertifizierter Verwalter gem. § 26a WEG: 
2.1. Wohnungseigentumsgesetz
2.1.4. Rechtsverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
2.1.8. Rechte und Pflichten des WEG-Verwalters
3. Kaufmännische Grundlagen
3.1.1. Grundzüge ordnungsgemäßer Buchführung
3.2.2. Erstellung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans


Dauer: 00:06:21

30,00 € inkl. MwSt.

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