Um Ihnen den bestmöglichen Service zu gewährleisten, verwendet lewento.de Cookies. Sie können Ihre Präferenzen unten auswählen und mit dem Klick auf "Einstellungen speichern" diese festlegen.
Hinweis: Zur Verwendung der Online-Shop Funktionalitäten, wie zum Beispiel Bestellabschlüsse, müssen Sie Cookies aus der Kategorie Online-Payment aktivieren.
Verwendung der Cookies zum Bezahlen.
Diese Cookies werden zu Analysezwecken verwendet.
LEWENTO / Mediathek / Beiträge
Kompakt & aktuell - die wichtigsten Updates für Immobilienverwalter.
Hier finden Sie Beiträge zu relevanten Themen im Bereich des Immobilienrechts und Datenschutzes. Speziell für Verwalter, Vermieter und Eigentümer.
Über diese Funktion können Sie nach bestimmten Begriffen suchen, z.B. “Garage”, “Checkliste”, oder “Vertrag”.
27.08.2018 Schönheitsreparaturklauseln sind unwirksam, wenn die Wohnung unrenoviert übergeben wurde und der Mieter mit dem Vormieter eine Vereinbarung getroffen hat.
16.08.2018 Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 30. Mai 2018 entschieden, dass die Abrechnung der Betriebskosten nach der tatsächlichen Fläche erfolgen muss.
06.06.2018 Viele gehen davon aus, dass vor allem selbstgenutzte Wohnungen nun unbürokratischer im Rahmen einer möglichen Zweckentfremdung zu behandeln sind.
Die Staffelmiete ist nicht auf die ortsübliche Vergleichsmiete beschränkt. Vielmehr einigen sich Mieter und Vermieter bereits bei Mietvertragsabschluss über die zukünftige Mietentwicklung.
Der Ort und die Zeit, wo die Willensbildung der Eigentümergemeinschaft einer WEG stattfindet, ist die Eigentümerversammlung.
Das Landgericht Berlin hat entschieden , dass der Mieter im Wege der einstweiligen Verfügung verlangen kann, dass der Vermieter die Inanspruchnahme der Kaution unterlässt.
04.12.2017 Das Gesetz gewährt dem Mieter eine Mietminderung, wenn ein Mangel der Mietsache vorliegt, der die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch mindert.
Ein Vermieter, der eine weitere Wohnung hat, mit der der Wohnbedarf des Mieters gedeckt werden kann, muss diese Wohnung dem Mieter zur Anmietung anbieten.
Ein Mietvertrag ist ein langfristiger Vertrag. Bei Geschäftsräumen ist er meist auf Jahre befristet und bei Wohnung unbefristet abgeschlossen.
Damit Wohnraummieter vor Wohnungsverlust geschützt werden, darf ein Vermieter einer Wohnung ein Mietverhältnis nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse hat.
Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf handelt es sich um eine so genannte einseitige Willenserklärung, die auf die Beendigung des vorhandenen Mietverhältnisses gerichtet ist.
Die Vermietung an Flüchtlinge ist scheinbar für viele Vermieter dann attraktiv, wenn die Unterbringung tageweise nach Personen von den Sozialbehörden vergütet wird.