Urteil der Woche: Kündigung wegen Verwahrlosung der Wohnung
Wann reicht die Schadensgefahr aus?
13.05.2026Ein Beitrag von GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Eine stark verwahrloste Wohnung kann zur Kündigung führen – auch ohne eingetretene Schäden. Das AG Frankfurt stärkt die Position von Eigentümern. Wann ist die Schwelle zur Kündigung erreicht?
Ein Mieter ließ seine Wohnung erheblich verwahrlosen. Der Eigentümer mahnte ab und forderte zur Beseitigung der Zustände auf – ohne Erfolg. Daraufhin sprach er die fristlose Kündigung aus. Das Amtsgericht Frankfurt am Main bestätigt dieses Vorgehen: Es genügt, dass aufgrund der Verwahrlosung konkrete Schäden zu befürchten sind. Ein tatsächlicher Schaden muss noch nicht eingetreten sein. Für Verwalter stellt sich damit die Frage, wann ein solcher Zustand als ausreichend gravierend einzustufen ist.
Eine ausführliche Analyse dieses Urteils und typische Fehler in der Praxis sowie Handlungsempfehlungen finden Sie in unserem nächsten Beitrag.
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Autor: GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Worauf Verwalter jetzt achten sollten
Eine ausführliche Analyse dieses Urteils und typische Fehler in der Praxis sowie konkrete Handlungsempfehlungen finden Sie in unserem kommenden ausführlichen Beitrag.
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