Urteil der Woche: Beschränkung des Stimmrechts für bestimmte Eigentümergruppen
BGH stärkt Mitbestimmungsrechte in der WEG – Auswirkungen auf Beschlüsse und Gemeinschaftsordnungen
13.04.2026Ein Beitrag von GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Der BGH erklärt Einschränkungen von Stimmrechten für unwirksam. Was bedeutet das für bestehende Regelungen in der WEG? Welche Folgen hat das für Beschlüsse im Alltag?
In einer Gemeinschaftsordnung war geregelt, dass Teileigentümer von Stellplätzen nur über Stellplatzfragen abstimmen dürfen. Bei wichtigen Themen wie der Jahresabrechnung sollten sie nicht mitentscheiden. Der BGH hat diese Regelung für unwirksam erklärt. Begründung: Eigentümer dürfen bei zentralen Fragen der Gemeinschaft nicht ausgeschlossen werden. Gerade bei finanziellen Entscheidungen betrifft das alle. Für Hausverwaltungen stellt sich damit die Frage: Welche Regelungen zur Stimmrechtsverteilung sind noch wirksam?
Eine ausführliche Analyse dieses Urteils und typische Fehler in der Praxis sowie konkrete Handlungsempfehlungen finden Sie in unserem kommenden ausführlichen Beitrag.
Autor: GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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