Urteil der Woche: Schadhaftes Gemeinschaftseigentum – Wann haftet die WEG für Mietausfall?
Untätigkeit trotz Kenntnis kann teuer werden – ein Urteil mit direkter Relevanz für den Verwalteralltag
07.05.2026Ein Beitrag von GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Wenn Gemeinschaftseigentum mangelhaft ist und nichts passiert, kann es teuer werden. Der BGH stärkt die Position von Sondereigentümern. Wann entsteht daraus ein Haftungsrisiko für die Gemeinschaft?
Die Gemeinschaft musste auf behördliche Anordnung einen zweiten Rettungsweg schaffen, blieb jedoch trotz Kenntnis untätig. Die Folge: Nutzungsuntersagung für die betroffene Wohnung und Mietausfall. Der BGH stellt klar: Bleibt die WEG schuldhaft untätig, muss sie dem Sondereigentümer den entstandenen Schaden ersetzen. Gleichzeitig kann ein Mitverschulden eine Rolle spielen – etwa wenn Beschlüsse nicht angefochten werden. Für Verwalter stellt sich damit die Frage, wie mit bekannten Mängeln am Gemeinschaftseigentum rechtzeitig umzugehen ist.
Eine ausführliche Analyse dieses Urteils und typische Fehler in der Praxis sowie Handlungsempfehlungen finden Sie in unserem nächsten Beitrag.
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Autor: GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Worauf Verwalter jetzt achten sollten
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