Newsletter abonnieren & 5€ Gutschein* sichern!

Kompakt & aktuell - die wichtigsten Updates für Immobilienverwalter.

*Gutschein 7 Tage gültig

Abrechnungsspitze

Im Wohnungseigentumsrecht bezeichnet die Abrechnungsspitze die Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten der Jahresabrechnung und den Hausgeldzahlungen/Hausgeldforderungen laut Wirtschaftsplan. Diese Differenz kann positiv oder negativ sein, also eine Nachzahlung oder ein Guthaben ausweisen.

Lexikonbeiträge erstellt von:

Logo von Groß Anwälte Ihre Experten für Immobilienrecht und Datenschutz - GROSS Rechtsanwalts­gesellschaft mbH

Services

Aktuelle Beiträge