Eigenbedarfskündigung

Wenn der Vermieter die vermieteten Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt, dann hat er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses und kann dieses gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 kündigen. Eine Mustervorlage für eine Eigenbedarfskündigung finden Sie hier.

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