IP-Adresse

In einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 19.10.2016 wurde u.a. entschieden, dass es sich bei IP-Adressen um personenbezogene Daten handelt. Hierbei wurde klargestellt, dass der Personenbezug zumindest dann besteht, wenn der Anbieter des Internetzugangs über die Zusatzinformationen verfügt, die es ihm erlauben, die betreffende Person bestimmen zu lassen.

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