WEG - Beschluss Installation Ladestation Elektro-Pkw / Wallbox – Stellplatz mit Sondernutzungsrecht

Beschreibung

Der einzelne Wohnungseigentümer kann angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen (§ 20 WEG). Über diese bauliche Veränderung muss die WEG beschließen. Dabei sollte der Beschluss so konkret sein, dass ein Dritter aus dem Beschlusstext erkennen kann, was baulich umgesetzt werden soll und wer die bauliche Maßnahme umsetzt und wer die Kosten trägt – der Eigentümer oder die WEG. Da die elektrische Kapazität eines Hausanschlusses oft nur für die erste Ladestation ausreicht, sind bei weiteren Ladestationen weitere Maßnahmen erforderlich (z.B. Installation eines Lastmanagementsystems, Erweiterung des Hausanschlusses).

Unsere Empfehlung: regeln Sie in dem Beschluss auch, ob und wie sich der Wohnungseigentümer an zukünftigen Kosten beteiligen soll.
GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

19,95 € inkl. MwSt.

Download-Hinweis

Dieses Produkt ist nur für die einmalige Verwendung gedacht. Wenn Sie häufiger Muster und Vorlagen benötigen, schließen Sie gerne ein Abonnement ab: Zu den Abonnements

Während des Bezahlprozesses haben Sie die Möglichkeit ein Konto zu erstellen. Darüber haben Sie Zugriff auf die von Ihnen bestellten Mustervorlagen und können diese herunterladen. Sie erhalten Ihre Mustervorlagen zusätzlich nach Eingang der Zahlung als Download-Link per E-Mail an die von Ihnen hinterlegte Adresse. GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat dieses Muster entwickelt und bieten Updates zu diesem Muster an. Die Updates und der Download sind in den ersten 3 Monaten nach Erwerb kostenlos. Sie erhalten bei einem Update eine Information per E-Mail.

Ihre Vorteile

- regelmäßige, rechtssichere Aktualisierung
- Formate zur einfachen Bearbeitung
- Nützliche Hinweise zur Verwendung
- kann als PDF gespeichert werden

Services

Aktuelle Beiträge