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KI in der Immobilienwirtschaft

Beschreibung

Immer mehr Immobilienverwaltungen nutzen bereits künstliche Intelligenz (KI) für die effiziente Abwicklung von Verwaltungsaufgaben. Andere Verwaltungen planen den Einsatz. In jedem Fall müssen beim Einsatz von KI verschiedene Punkte berücksichtigt werden - was gibt die DSGVO vor; welche Tools kann ich nutzen; brauche ich interne Regeln für den Einsatz und wie müssen diese gestaltet sein und wie, wie oft und in welchem Umfang müssen Mitarbeiter geschult werden.

Diese Fragen werden durch Rechtsanwalt Steffen Groß von GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft aufgegriffen und in verständlicher Form aufbereitet.

Schwerpunkte:
Wiederholung zur DSGVO
Was ist beim Einsatz von KI zu beachten
Worauf ist bei den Datenflüssen zu achten
Beispiele:
Handwerkerrechnung und Anrufberantworter
Beispiele: BingAI und ChatGPT
Verhältnis EU und USA
Handlungsempfehlung

Video schauen – Fragen beantworten – MaBV-Bescheinigung bekommen

Immobilienverwalter sind nach Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. Wer als Immobilienverwalter nicht bereits als zertifizierter Verwalter im Sinne von § 26a Wohnungseigentumsgesetz (WEG) gilt, muss für die Verwalterzertifizierung eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) ablegen. Dabei gilt die Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (Zertifizierter-Verwalter-Prüfungsverordnung - ZertVerwV). 

Die Inhalte dieses Videos können wie folgt der MaBV bzw. dem Rahmenlehrplan Zertifizierter Verwalter zugeordnet werden:

Zuordnung zur Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV):
MaBV 3.1 Allgemeine kaufmännische Grundlagen
MaBV 8. Verbraucherschutz
MaBV 8.1.3 Datenschutz

Zuordnung zum Rahmenlehrplan Zertifizierter Verwalter gem. § 26a WEG:
DIHK 3. Kaufmännische Grundlagen
DIHK 4.9. Dokumentation

Dauer: 00:52:16

30,00 € inkl. MwSt.

Hinweis

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