LeadershipSession am 5. November: Müssen Verwaltungen jetzt kostenlos arbeiten?
Wie wird die Arbeit beim Mieterwechsel künftig abgerechnet?
03.11.2026Neuvermietungen gehören in vielen Immobilienverwaltungen zum laufenden Geschäft – und seit dem BGH-Urteil vom 21.05.2026 (I ZR 224/25) ist klar: Wer verwaltet, darf dafür keine gesonderte Vermittlungsprovision verlangen, weder vom Mieter noch vom Vermieter. Für die Praxis bedeutet das: Der Aufwand für die Neuvermietung muss anders abgebildet werden.
Was das für Ihre Verwaltung bedeutet und wie Sie den Aufwand bei der Neuvermietung künftig sauber abbilden, erfahren Sie live in der LeadershipSession am 5. November 2026.
Darum geht es
Der BGH hat klargestellt: Wer verwaltet, darf für die Neuvermietung keine gesonderte Vermittlungsprovision verlangen – weder vom Mieter noch vom Vermieter. Die Arbeit beim Mieterwechsel bleibt trotzdem. Die entscheidende Frage lautet deshalb: Wie bilden Sie diesen Aufwand künftig ab?
Das erwartet Sie
In der LeadershipSession der domoforce GmbH ordnet Rechtsanwalt Steffen Groß das BGH-Urteil rechtlich ein und beantwortet Ihre Fragen. Im Mittelpunkt stehen drei Fragen aus der Praxis:
• Welche Vergütungsmodelle kommen jetzt infrage?
• Wie lassen sich Leistungen klar abgrenzen?
• Wo kann Prozessoptimierung den Aufwand spürbar reduzieren?
Warum Sie dabei sein sollten
• Rechtliche Klarheit zum BGH-Urteil – kompakt und verständlich
• Konkrete Ansätze für Ihren Verwaltungsalltag
• Direkter Austausch: Stellen Sie Ihre Fragen live
• Nur 30–45 Minuten – passt in jeden Kalender
Termin und Anmeldung
• Wann: Donnerstag, 05.11.2026, 12:00 Uhr
• Dauer: 30–45 Minuten
• Format: live und online
• Referent: Rechtsanwalt Steffen Groß
• Veranstalter: domoforce GmbH
Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz und bringen Sie Ihre Fragen mit.