Urteil der Woche: Kündigung Wohnungsbodell
Kündigung unwirksam – nicht wegen des Bordells, sondern wegen des Vortrags
21.10.2026Ein Beitrag von GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Wohnraummietvertrag, Verdacht auf sexuelle Dienstleistungen, gestörter Hausfrieden. Die Vermieterseite und die anderen Mieter wollen, dass die Mieterin geht. Sie kündigen. Und scheitern.
Nicht weil Wohnungsbordelle grundsätzlich zulässig wären. Nicht weil die Mieterin irgendetwas richtig gemacht hätte. Sondern weil die Vermieterseite keine konkreten Beeinträchtigungen vorgetragen hat. Kein Datum, keine Uhrzeit, kein konkreter Vorfall, kein Name eines betroffenen Mieters. Nur allgemeine Aussagen über Unwohlgefühle und Lärmbeeinträchtigungen. Das reicht nicht.
Die Kündigung war unwirksam, die Mieterin bleibt.
Die Lehre aus diesem Fall gilt weit über das Thema Wohnungsbordell hinaus: Bei jeder Kündigung wegen Beeinträchtigung des Hausfriedens müssen die Vorfälle konkret benannt werden – mit Datum, Uhrzeit und genauer Beschreibung dessen, was passiert ist.
Worauf Verwalter jetzt achten sollten
Eine ausführliche Analyse dieses Urteils und typische Fehler in der Praxis sowie konkrete Handlungsempfehlungen finden Sie in unserem kommenden ausführlichen Beitrag.
Autor: GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Weitere Informationen, passende Fortbildungsangebote und praxistaugliche Hilfestellungen für Hausverwaltungen finden Sie auf www.LEWENTO.de. Halten Sie sich und Ihr Team auf dem aktuellen Stand und treffen Sie sichere Entscheidungen im Arbeitsalltag.