Urteil der Woche: LG Stuttgart: Aufklärung über Verkaufsabsicht bei Vermietung
Wann müssen Vermieter geplante Verkäufe offenlegen – und welche Bedeutung hat das für die Verwaltungspraxis?
28.05.2026Ein Beitrag von GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Das LG Stuttgart hat entschieden: Eine bloße Verkaufsabsicht muss bei Abschluss eines Mietvertrags nicht offengelegt werden. Doch wann entsteht daraus eine Aufklärungspflicht – und welche Risiken ergeben sich daraus für die Praxis?
Im entschiedenen Fall zog ein Mieter in eine Wohnung ein, die kurze Zeit später verkauft wurde. Der neue Eigentümer kündigte wegen Eigenbedarfs. Der Mieter verlangte daraufhin Schadenersatz vom früheren Vermieter, weil dieser bereits beim Vertragsabschluss Verkaufsabsichten gehabt haben soll.
Das LG Stuttgart sah darin jedoch keine Pflichtverletzung. Nach Auffassung des Gerichts reicht eine allgemeine oder latente Verkaufsabsicht nicht aus, um den Mieter darüber informieren zu müssen. Anders könnte die Situation ausfallen, wenn bereits ein konkreter Käufer feststeht.
Für Hausverwaltungen stellt sich damit die praktische Frage, ab wann Verkaufsüberlegungen im Vermietungsprozess relevant werden und welche Informationen im Einzelfall offengelegt werden müssen.
Weitere Informationen, passende Fortbildungsangebote und praxistaugliche Hilfestellungen für Hausverwaltungen finden Sie auf www.LEWENTO.de. Halten Sie sich und Ihr Team auf dem aktuellen Stand, treffen Sie sichere Entscheidungen im Arbeitsalltag und vermeiden Sie unnötige Fehler.
Worauf Verwalter jetzt achten sollten
Eine ausführliche Analyse dieses Urteils und typische Fehler in der Praxis sowie konkrete Handlungsempfehlungen finden Sie in unserem kommenden ausführlichen Beitrag.
Autor: GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Weitere Informationen, passende Fortbildungsangebote und praxistaugliche Hilfestellungen für Hausverwaltungen finden Sie auf www.LEWENTO.de. Halten Sie sich und Ihr Team auf dem aktuellen Stand und treffen Sie sichere Entscheidungen im Arbeitsalltag.