Urteil der Woche: Räumungsklage abgewiesen – Arbeitnehmer werden Hauptmieter
Das LG Wuppertal entscheidet
02.07.2026Ein Beitrag von GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Ein Vermieter vermietet eine Wohnung an einen Arbeitgeber zur Weitervermietung an Arbeitnehmer. Der Vertrag ist ein Geschäftsraummietvertrag – jederzeit ordentlich kündbar. Der Vermieter kündigt und klagt auf Räumung. Das Ergebnis: Die Klage wird abgewiesen.
Das Landgericht Wuppertal entschied: § 565 BGB greift. Bei gewerblicher Zwischenvermietung tritt der Vermieter beim Ende des Hauptmietvertrags automatisch in die bestehenden Untermietverhältnisse ein. Und das gilt laut Gericht auch dann, wenn der Arbeitgeber die Wohnung nicht zur Gewinnerzielung, sondern zur Unterbringung seiner Arbeitnehmer gemietet hat. Die früheren Untermieter werden damit zu Hauptmietern – mit vollem Mieterschutz.
Für Vermieter bedeutet das: Wer Wohnungen an Unternehmen vermietet, die sie an Mitarbeiter weitergeben, sollte wissen, dass eine ordentliche Kündigung des Gewerbevertrags nicht automatisch zur Rückgabe der Wohnung führt. Das Risiko sitzt tief im Gesetz.
Worauf Verwalter jetzt achten sollten
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Autor: GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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