CO2-Umlage bei einer Gasetagenheizung

Was ist bei der CO2-Umlage zu beachten, wenn der Mieter einer Gasetagenheizung und einen eigenen Vertrag mit dem Gaslieferanten hat?

Hier hat der Vermieter grundsätzlich keine Kenntnis von den CO2-Emissionen. Der Mieter erhält die Daten von seinem Gaslieferanten. Insoweit kann der Vermieter erst die CO2-Umlage berechnen, wenn der Mieter ihm die entsprechenden Informationen gibt. 

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