Natürliche Person

Nach dem Erwägungsgrund 14 zur DSGVO findet die Datenschutz-Grundverordnung keine Anwendung auf juristische Personen. Der durch die DSGVO gewährte Schutz soll nur für die Verarbeitung personenbezogener Daten von natürlichen Personen gelten. Ziel des Datenschutzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird (§ 1 Abs. 1 BDSG a.F.). Schlagwortartig formuliert bedeutet dies: "Datenschutz schützt den Menschen, nicht die Daten.".

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